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BGBl. II Nr. 218/1998

kundgemacht 09.07.1998 RIS↗
218. Verordnung: Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal
Kundmachung BGBl. II Nr. 218/1998× zu Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal neu § 0↗RIS↗