BGBl. II Nr. 218/1998
218. Verordnung: Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Gestellung von Personal
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Art. 1neu
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