BGBl. II Nr. 226/1998
226. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über die Bezeichnungen „Akademische Europarechtsexpertin“ und „Akademischer Europarechtsexperte“
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …
§ 3neu
lädt …
§ 4neu
lädt …