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BGBl. II Nr. 247/1998

kundgemacht 29.07.1998
247. Verordnung: Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes
Kundmachung BGBl. II Nr. 247/1998× zu Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes×

Änderungen durch diese Kundmachung

Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes neu
§ 2neu

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