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BGBl. II Nr. 259/1998

kundgemacht 07.08.1998
259. Verordnung: 2. Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden (2. Ergänzung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 259/1998× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte 1