BGBl. II Nr. 25/1998
25. Verordnung: Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an die Agrarmarkt Austria
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft und an die Agrarmarkt Austria
Änderungen durch diese Kundmachung
Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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