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BGBl. II Nr. 262/1998

kundgemacht 11.08.1998
262. Verordnung: Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und über die Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs
Kundmachung BGBl. II Nr. 262/1998× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung aufgehoben
§ 2aufgehoben

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