BGBl. II Nr. 262/1998
262. Verordnung: Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung und über die Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs
Änderungen durch diese Kundmachung
Gleichhaltung von Prüfungen mit der Ausbilderprüfung
aufgehoben
§ 2aufgehoben
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