BGBl. II Nr. 27/1998
27. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Kirchberg in Tirol
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Kirchberg in Tirol
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 170 Brixental Straße im Bereich der Gemeinde Kirchberg in Tirol
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