Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 298/1998

kundgemacht 02.09.1998
298. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten gesetzwidrig waren
Kundmachung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes, daß die §§ 3 und 5 der Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von bestimmten Warenresten gesetzwidrig waren
Kundmachung BGBl. II Nr. 298/1998× zu VfGH-Aufhebung Vermeidung u. Verwertung von bestimmten Warenresten

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-Aufhebung Vermeidung u. Verwertung von bestimmten Warenresten neu