BGBl. II Nr. 300/1998
300. Verordnung: Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bundesgendarmerie
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bundesgendarmerie
Änderungen durch diese Kundmachung
Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen - Bundesgendarmerie
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