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BGBl. II Nr. 300/1998

kundgemacht 02.09.1998
300. Verordnung: Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bundesgendarmerie
Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen zum Zwecke der eigenen Aus- und Fortbildung im Bereich der Bundesgendarmerie
Kundmachung BGBl. II Nr. 300/1998× zu Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen - Bundesgendarmerie

Änderungen durch diese Kundmachung

Bemessung der Pauschalgebühr für Veranstaltungen - Bundesgendarmerie neu