BGBl. II Nr. 306/1998
306. Verordnung: 3. Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden (3. Ergänzung)
Änderungen durch diese Kundmachung
Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte
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§ 1geändert
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