Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 306/1998

kundgemacht 04.09.1998
306. Verordnung: 3. Ergänzung der Verordnung über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte, die als nachwachsende Rohstoffe auf stillgelegten Flächen angebaut werden (3. Ergänzung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 306/1998× zu Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung der repräsentativen Erträge 1998 für bestimmte Produkte 1