BGBl. II Nr. 319/1998
319. Verordnung: Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Peace and Conflict Studies)“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ und über den akademischen Grad „Master of Advanced Studies (Peace and Conflict Studies)“
Änderungen durch diese Kundmachung
Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“ für den „Lehrgang für höhere Friedens- und Konfliktstudien“ des Österreichischen Studienzentrums für Frieden und Konfliktlösung
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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