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BGBl. II Nr. 322/1998

kundgemacht 16.09.1998 RIS↗
322. Verordnung: Nullungsverordnung
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Anforderungen an öffentliche Verteilungsnetze mit der Nennspannung 400/230 V und an diese angeschlossene Verbraucheranlagen zur grundsätzlichen Anwendung der Schutzmaßnahme Nullung (Nullungsverordnung)
Kundmachung BGBl. II Nr. 322/1998× zu Nullungsverordnung×

Änderungen durch diese Kundmachung

Nullungsverordnung neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 17.09.1998 · idF BGBl. II Nr. 322/1998 Anl. 1↗RIS↗

Anlage

Für die Anordnung und Dimensionierung der Nullungsverbindung (5) bestehen je nach den örtlichen Verhältnissen einer Anlage grundsätzlich mehrere Möglichkeiten. Die Querschnittsdimensionierung hat gemäß Paragraph 6, Absatz 8, zu erfolgen. Beispielhaft wird in den tieferstehenden Prinzipschaltbildern dargestellt, wie der Anschluß des PEN-Leiters an den PE-Leiter bzw. an den Hauptpotentialausgleich vorzugsweise erfolgen kann.