BGBl. II Nr. 330/1998
330. Verordnung: Europakonzessionsverordnung – EukonzV
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit der bezüglich der Verleihung einer Europakonzession nähere Bestimmungen über die vorzulegenden Unterlagen, die zu erfüllenden Voraussetzungen sowie deren Überprüfungen getroffen werden (Europakonzessionsverordnung – EukonzV)