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BGBl. II Nr. 421/1998

kundgemacht 04.12.1998
421. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden
Kundmachung BGBl. II Nr. 421/1998× zu Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden×

Änderungen durch diese Kundmachung

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 139 Kremstal Straße im Bereich der Stadtgemeinden Traun und Ansfelden neu
Art. 1neu

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