BGBl. II Nr. 431/1998
431. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung, mit der ein Höchstzinssatz für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen in der Lebensversicherung festgesetzt wird, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Höchstzinssatzverordnung
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§ 2geändert
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§ 6geändert
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