BGBl. II Nr. 460/1998
460. Verordnung: Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Änderungen durch diese Kundmachung
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
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Art. 1neu
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