BGBl. II Nr. 64/1998
64. Verordnung: Feststellung der Höhe des im Jahre 1997 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages, Änderung der Verpflegungsverordnung und Aufhebung der Verordnung über die Belehrung und Einschulung von Zivildienstleistenden zum ordentlichen Zivildienst
Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Höhe des im Jahre 1997 vom Bund für einen Zivildienstleistenden durchschnittlich aufgewendeten Betrages festgestellt, die Verordnung über die Vorsorge für die Verpflegung von Zivildienstleistenden und Abfindung bei Dienstverhinderung durch Krankheit (Verpflegungsverordnung – VPfV) geändert, und die Verordnung über die Belehrung und Einschulung von Zivildienstleistenden zum ordentlichen Zivildienst aufgehoben wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Belehrungs- und Einschulungsverordnung (BEoZD-V)
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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§ 4aufgehoben
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§ 5aufgehoben
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§ 6aufgehoben
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§ 7aufgehoben
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§ 8aufgehoben
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Anl. 1aufgehoben
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