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BGBl. II Nr. 94/1998

kundgemacht 24.03.1998
94. Kundmachung: Name und abgekürzter Name (jeweils in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Japanisch) sowie Emblem und Siegel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend den Namen und den abgekürzten Namen (jeweils in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Japanisch) sowie das Emblem und das Siegel der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation
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