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BGBl. II Nr. 95/1998

kundgemacht 24.03.1998
95. Kundmachung: Das als Prüfungs- und Gewährzeichen des Königreiches Norwegen anzusehende Kontrollzeichen des Norwegischen Büros für die Kontrolle und Zulassung von elektrischen Ausrüstungsgegenständen (NEMKO)
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend das als Prüfungs- und Gewährzeichen des Königreiches Norwegen anzusehende Kontrollzeichen des Norwegischen Büros für die Kontrolle und Zulassung von elektrischen Ausrüstungsgegenständen (NEMKO)
Kundmachung BGBl. II Nr. 95/1998× zu Prüfungs- und Gewährzeichen des Königreiches Norwegen

Änderungen durch diese Kundmachung

Prüfungs- und Gewährzeichen des Königreiches Norwegen neu