BGBl. III Nr. 100/1998
100. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR INDUSTRIELLE ENTWICKLUNG ÜBER DEN AMTSSITZ DER ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR INDUSTRIELLE ENTWICKLUNG
Änderungen durch diese Kundmachung
Amtssitz - UNIDO (Ausdehnung)
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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