BGBl. III Nr. 107/1998
107. Vertrag zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Rechtshilfe in Strafsachen samt Formblättern
VERTRAG ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 16neu
Artikel 16
Rückstellung von Gegenständen
Wenn dies von der Zentralen Behörde des ersuchten Staates verlangt wird, stellt die Zentrale Behörde des ersuchenden Staates die ihr in Erledigung eines Ersuchens nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Akten oder Beweisgegenstände so bald wie möglich zurück.