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BGBl. III Nr. 209/1998

kundgemacht 23.12.1998
209. Kundmachung: Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und das Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof, jeweils zuletzt geändert durch das Beitrittsübereinkommen vom 29. November 1996
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend das Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen und das Protokoll betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen durch den Gerichtshof, jeweils zuletzt geändert durch das Beitrittsübereinkommen vom 29. November 1996
Kundmachung BGBl. III Nr. 209/1998× zu Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie Protokoll betreffend die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof 2