BGBl. III Nr. 31/1998
31. Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen und zum Protokoll, geändert durch die Versammlung des Madrider Verbands mit Wirkung vom 1. Januar 1998
Regeln der Gemeinsamen Ausführungsordnung zum Madrider Abkommen und zum Protokoll, geändert durch die Versammlung des Madrider Verbands mit Wirkung vom 1. Januar 1998
Änderungen durch diese Kundmachung
Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung
7
Art. 8 § 35geändert
lädt …