BGBl. III Nr. 76/1998
76. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK UNGARN ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Ungarn)
neu
Art. 2neu
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