99. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN AMTSSITZ DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN
Kundmachung
BGBl. III Nr. 99/1998× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
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Privilegien und Immunitäten des Hilfswerkes für Palästinaflüchtlinge
aufgehoben
§ 0↗RIS↗