BGBl. III Nr. 99/1998
99. Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen in Wien
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEN VEREINTEN NATIONEN ÜBER DEN AMTSSITZ DER VEREINTEN NATIONEN IN WIEN
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusätzliche Privilegien für Angestellte mit Dienstort in Österreich
aufgehoben
Art. 1aufgehoben
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