Absatz eins,Die Übermittlung von gemäß Paragraph 17, Absatz eins, ermittelten und verarbeiteten Daten ist nur zulässig, soweit:
- Ziffer einsder Betroffene der Übermittlung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, wobei ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmung möglich ist, oder
- Ziffer 2die Übermittlung von Daten zum berechtigten Zweck des Rechtsträgers gehört, oder
- Ziffer 3die Übermittlung zur Wahrung überwiegender berechtigter Interessen eines Dritten notwendig ist.