Absatz eins,Verarbeitete Daten dürfen nur übermittelt werden, soweit
- Ziffer einseine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung hiefür besteht, oder
- Ziffer 2der Betroffene der Übermittlung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, wobei ein schriftlicher Widerruf möglich ist, oder
- Ziffer 3sie ausschließlich zu statistischen Zwecken an das Österreichische Statistische Zentralamt übermittelt und dort anonymisiert verarbeitet werden.