BGBl. I Nr. 170/1999
170. Bundesgesetz: Änderung des Denkmalschutzgesetzes – DMSG
Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
aufgehoben
§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 1aufgehoben
Artikel römisch eins
Paragraph eins,
Es wird festgestellt, daß die Aufbewahrung von Kulturgut im Inland, soweit es unter eine der im Anhang angeführten Warengruppen fällt, nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist.