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BGBl. I Nr. 170/1999

kundgemacht 19.08.1999 RIS↗Parlament↗
170. Bundesgesetz: Änderung des Denkmalschutzgesetzes – DMSG
Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird
Kundmachung BGBl. I Nr. 170/1999× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist aufgehoben § 0↗RIS↗
Art. 1 § 1aufgehoben
in Kraft 01.07.1986 – 31.12.1999 · idF BGBl. Nr. 323/1986 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 170/1999 Art. 1 § 1↗RIS↗

Artikel römisch eins

Paragraph eins,

Es wird festgestellt, daß die Aufbewahrung von Kulturgut im Inland, soweit es unter eine der im Anhang angeführten Warengruppen fällt, nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist.