BGBl. I Nr. 170/1999
170. Bundesgesetz: Änderung des Denkmalschutzgesetzes – DMSG
Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1 § 11aufgehoben
Paragraph 11,
Die Organe der Zollverwaltung haben aus Anlaß der Vorweisung eine Ausfertigung der Erklärung (ohne Rechnungszweitschrift) einzubehalten und an das Bundesdenkmalamt weiterzuleiten.