Absatz eins,Als Wert im Sinne dieser Verordnung gilt stets der im Inland voraussichtlich erzielbare höchste Verkaufspreis an Letztkäufer (Verkehrswert einschließlich Umsatzsteuer) (Paragraph 2, Absatz 6, AusfVKG), und zwar unabhängig von einem allfälligen konkreten Rechtsgeschäft oder der Höhe eines allfälligen Rechnungsbetrages.
BGBl. I Nr. 170/1999
170. Bundesgesetz: Änderung des Denkmalschutzgesetzes – DMSG
Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
aufgehoben
§ 0↗RIS↗
Art. 1 § 4aufgehoben
Paragraph 4,
- Absatz 2,Soweit gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Litera a, die Feststellungen dieser Verordnung Teile eines größeren Kulturguts oder Teile einer Mehrheit von Kulturgut überhaupt betreffen können, beziehen sich die Wertgrenzen im Anhang auf den Wert der Gesamtheit und nicht eines einzelnen Teiles.