BGBl. I Nr. 170/1999
170. Bundesgesetz: Änderung des Denkmalschutzgesetzes – DMSG
Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Kulturgut, dessen Aufbewahrung im Inland nicht im öffentlichen Interesse gelegen ist
aufgehoben
Art. 2aufgehoben
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