BGBl. I Nr. 191/1999
191. Bundesgesetz: Erstes Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 1. BRBG
Bundesgesetz zur Bereinigung der vor 1946 kundgemachten einfachen Bundesgesetze und Verordnungen (Erstes Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 1. BRBG)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 2 § 1aufgehoben
Paragraph eins, Die Schuldverschreibungen der Hypothekenanstalten (Paragraph 6,, Absatz 1, der römisch eins. Wohnbauförderungsverordnung (B. G. Bl. Nr. 240 aus 1929) und Artikel römisch eins dieser Verordnung), die auf Grund der Zusage der Bundeszuschüsse ausgegeben werden, sind auf Schilling Gold und eine 40jährige Laufzeit zu stellen; sie sind mit einer am 1. April 1931 beginnenden Verzinsung von 7 vom Hundert des Nennwertes auszustatten. Die Herstellung der Formulare hat nach dem Muster in Anlage 1 zu erfolgen.