BGBl. I Nr. 202/1999
202. Kundmachung: Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Worte „Musiker und“ in § 4 Abs. 3 Z 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren
Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß die Worte „Musiker und“ in § 4 Abs. 3 Z 3 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren
Änderungen durch diese Kundmachung
VfGH-Ausspruch, dass die Worte "Musiker und" in § 4 Abs. 3 Z 3 des ASVG verfassungswidrig waren
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Art. 1neu
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