Absatz eins,Im Rahmen ihrer verbundbedingten Kooperation kommen für die Verkehrsunternehmen insbesondere folgende Aufgaben in Betracht:
- Ziffer einsFestsetzung, Entwicklung oder Weiterentwicklung des Verbundregelbeförderungspreises im Zusammenwirken mit der Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft.
- Ziffer 2Unternehmensspezifische Verkehrsplanung.
- Ziffer 3Fahrplangestaltung.
- Ziffer 4Abrechnung und Zuscheidung von Tarifeinnahmen und sonstiger Erlöse, sofern hiefür nicht die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaft beauftragt wird.
- Ziffer 5Ausübung unternehmensspezifischer Marketing- und Vertriebstätigkeiten.
- Ziffer 6Gewährleistung der Transparenz der Vekehrsleistungen und deren finanziellen Grundlagen im Verkehrsverbund.
- Ziffer 7Transparente Darstellung der Verwendung der von den jeweiligen Bestellern aufgewendeten Mittel (strecken- oder bereichsbezogen).
- Ziffer 8Mitwirkung bei der Berichtspflicht gemäß Paragraph 10, Absatz 3,