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BGBl. I Nr. 40/1999

kundgemacht 02.02.1999
40. Bundesgesetz: Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung
Bundesgesetz betreffend die Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung
Kundmachung BGBl. I Nr. 40/1999× zu Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung

Änderungen durch diese Kundmachung

Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung neu