BGBl. I Nr. 40/1999
40. Bundesgesetz: Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung
Bundesgesetz betreffend die Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung
Änderungen durch diese Kundmachung
Übernahme einer Garantie für eine von der Oesterreichischen Nationalbank gegenüber der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich („BIZ“) einzugehende Haftung
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§ 2neu
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