BGBl. II Nr. 123/1999
123. Verordnung: Verbot der Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten verboten wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Verbot der Einfuhr von Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten
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