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BGBl. II Nr. 123/1999

kundgemacht 22.04.1999
123. Verordnung: Verbot der Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Einfuhr von nicht zum Anpflanzen bestimmten Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten verboten wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 123/1999× zu Verbot der Einfuhr von Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten

Änderungen durch diese Kundmachung

Verbot der Einfuhr von Früherdäpfeln mit Ursprung in Ägypten neu