BGBl. II Nr. 12/1999
12. Verordnung: Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Schlachtung und Fleischverarbeitung (AEV Fleischwirtschaft)
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Schlachtung und Fleischverarbeitung (AEV Fleischwirtschaft)
Änderungen durch diese Kundmachung
Begrenzung von Abwasseremissionen aus Schlachtbetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
aufgehoben
§ 3aufgehoben
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