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Norm
Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
Fassungen
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
BGBl
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
Judikatur
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
Art. 1 Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
Gesamt
3 Monate
von
bis
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BGBl
I
II
III
nicht erlassen
BGBl. II Nr. 154/1999
kundgemacht 14.05.1999
RIS↗
154. Verordnung: Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
Kundmachung
BGBl. II Nr. 154/1999
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Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs
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