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BGBl. II Nr. 157/1999

kundgemacht 19.05.1999
157. Verordnung: Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 157/1999× zu Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen neu