BGBl. II Nr. 198/1999
198. Verordnung: Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“
Änderungen durch diese Kundmachung
Verleihung der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters''
neu
§ 2neu
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