BGBl. II Nr. 199/1999
199. Verordnung: Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen
neu
§ 1neu
lädt …
§ 2neu
lädt …