Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 199/1999

kundgemacht 30.06.1999
199. Verordnung: Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 199/1999× zu Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen neu