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BGBl. II Nr. 19/1999

kundgemacht 14.01.1999
19. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zur Änderung der Verordnung, mit der Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind
Kundmachung BGBl. II Nr. 19/1999× zu Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen

Änderungen durch diese Kundmachung

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen 1