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BGBl. II Nr. 205/1999

kundgemacht 30.06.1999
205. Verordnung: Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 205/1999× zu Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen

Änderungen durch diese Kundmachung

Festlegung der Gruppen- und Abteilungsleiterfunktionen neu