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BGBl. II Nr. 213/1999

kundgemacht 02.07.1999
213. Verordnung: Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr
Kundmachung BGBl. II Nr. 213/1999× zu Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr neu