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BGBl. II Nr. 227/1999

kundgemacht 14.07.1999
227. Verordnung: Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmittel und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes
Kundmachung BGBl. II Nr. 227/1999× zu Gaststättenpauschalierungs-Verordnung

Änderungen durch diese Kundmachung

Gaststättenpauschalierungs-Verordnung neu