BGBl. II Nr. 234/1999
234. Verordnung: Festlegung der Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt
Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie, mit der Abteilungsleiterfunktionen, denen eine besonders wichtige Aufgabenstellung zukommt, festgelegt werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Abteilungsleiterfunktionen
neu
§ 1neu
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